BEGLAUBIGUNG / URKUNDENÜBERSETZUNG
Als von der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts ermächtigte Übersetzerin für die russische Sprache darf ich meine Übersetzungen in den Sprachrichtungen Deutsch - Russisch und Russisch - Deutsch beglaubigen.
Auf Wunsch kann ich die für Sie angefertigte Übersetzung beglaubigen, damit diese von Ämtern und Behörden anerkannt wird. Dabei versehe ich die Übersetzung mit meinem Stempel, meiner Unterschrift und der s. g. Beglaubigungsformel, in der ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätige.
Zu den Unterlagen, die von Firmenkunden oft als beglaubigte Übersetzungen bestellt werden, zählen: Verträge, Zolldokumente, Handelsregisterauszüge, Satzungen sowie Buchhaltungs- und Steuerunterlagen.
Für Privatkunden kann ich eine beglaubigte Übersetzung diverser Urkunden zur Vorlage bei den Behörden anfertigen. Dazu gehören: Heirats- und Geburtsurkunden, Diplome, Zeugnisse, Zertifikate, Arbeitsbücher etc.
Setzen Sie sich mit mit in Verbindung und lassen Sie mir Ihre Unterlagen als Scan per E-Mail oder per Post zukommen. Nach Sichtung Ihrer Dokumente unterbreite ich Ihnen ein entsprechendes Angebot und – sollte es zu einem Auftrag kommen – erhalten Sie schon innerhalb weniger Tage Ihre beglaubigte Übersetzung per Post.
Bei Firmenkunden erhebe ich eine Pauschale für die Beglaubigung. Für Privatkunden biete ich die Übersetzung von Standardurkunden zu festen Preisen an. Kontaktieren Sie mich und wir besprechen Ihr Anliegen.

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